Das Verbot von Atomwaffen
Im Jahr 2017, nach einem Jahrzehnt des Einsatzes der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) und ihrer Partnerorganisationen, stimmten 122 Nationen für die Verabschiedung eines wegweisenden Vertrags zum Verbot der schlimmsten Waffen der Welt, bekannt als Atomwaffenverbotsvertrag (AVV). Er trat 2021 in Kraft.
Bis dahin waren Atomwaffen die einzigen Massenvernichtungswaffen, für die es kein umfassendes, weltweit geltendes Verbot gab. Damit schloss der neue Vertrag eine wichtige Lücke im Völkerrecht.
Er entstand aus tiefer Besorgnis über die wachsende Bedrohung, die Atomwaffen für das Überleben der Menschheit, die Umwelt, die sozioökonomische Entwicklung, die Weltwirtschaft, die Ernährungssicherheit sowie die Gesundheit und das Wohlergehen heutiger und künftiger Generationen darstellen.
Er ist nicht nur der erste multilaterale Vertrag, der Atomwaffen vollständig verbietet, sondern auch der erste, der Rahmenbedingungen für die überprüfbare Beseitigung von Atomwaffen sowie für die Unterstützung der Opfer von Atomwaffen festlegt.
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Fakt: Bislang haben 74 Staaten den Atomwaffenverbotsvertrag ratifiziert oder sind ihm beigetreten, weitere 25 haben ihn unterzeichnet. Mehr Staaten sollten diesem Beispiel folgen.
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Auch wenn bisher kein Atomwaffenstaat dem AVV beigetreten ist, bleibt er ein unverzichtbares Instrument, um das weltweite Tabu gegen den Einsatz von Atomwaffen zu stärken und längst überfällige Abrüstungsmaßnahmen voranzutreiben.
Die Geschichte hat gezeigt, dass das Verbot bestimmter Waffenarten den Weg zu ihrer vollständigen Beseitigung ebnet. Verbotene Waffen gelten zunehmend als illegitim, verlieren ihren politischen Status und damit auch die Ressourcen für ihre Herstellung.